Familien- und Eherecht
Keine Frage, das Familienrecht ist angefüllt mit emotionsgeladenen Themen. Deshalb ist mehr als sonst ein sensibler Umgang mit den Beteiligten gefordert. Viele Ungewissheiten sind mit einer Trennung und Scheidung verbunden: Komme ich finanziell über die Runden, wie viel Unterhalt bekomme ich oder umgekehrt, was muss ich selber zahlen, wie schütze ich die Kinder, wie oft kann ich sie sehen usw.
Bei allen Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit Ehescheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich usw. stellen, berate ich Sie umfänglich und plane mit Ihnen die jeweils nächsten Schritte.
Durch meine inzwischen erfolgte Qualifizierung als FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT und der damit nach der Fachanwaltsordnung bindend vorgesehenen Verpflichtung zur stetigen Fortbildung können Sie einer Dienstleistung auf optimalem Niveau versichert sein. Nebenbei bemerkt ist in nicht wenigen Familienrechtsfällen meine Doppelqualifikation als Steuerberaterin nicht nur hilfreich und zweckdienlich, sondern auch kostensparend.
Um Sorgen vorgenannter Art frühzeitig zu begegnen, empfiehlt sich nicht zuletzt der Abschluss eines Ehevertrages. Auch bei derartigen Vorsorgemaßnahmen berate ich Sie ausführlich.
Desgleichen stehe ich Ihnen in anderen familienrechtlichen Belangen wie Klärung oder Anfechtung einer Vaterschaft, Adoption, Betreuung, Elternunterhalt usw. bei, damit von Ihnen nicht erwünschte Verhältnisse keinen rechtsverbindlichen Charakter erlangen.