„Unschuldslämmer“ von Volker Kühn

Strafrecht

In einem Strafverfahren ohne rechtzeitige anwaltliche Hilfe dazustehen, kann sich im Verfahrensverlauf bitter rächen. Ein missverständlicher Inhalt bereits getätigter Einlassungen lässt sich nachträglich in den seltensten Fällen gerade rücken. Deshalb gilt als nicht zu unterschätzende Faustregel: Verzichten Sie nicht auf Ihr gesetzlich garantiertes Schweigerecht und belassen Sie Ihrer Rechtsberatung den Verfahrensgang.

Aufgrund meines langjährigen beruflichen Befasstseins mit strafrechtlichen Angelegenheiten ist mir die Materie durch und durch geläufig.