„Paragraphenreiter“ von Volker Kühn

Verkehrsunfallrecht

Sie haben unverschuldet einen Verkehrsunfall erlitten, dann ersparen Sie sich das leider allzu oft festzustellende Hin und Her mit der gegnerischen Kfz-Versicherung, indem Sie eine kompetente Interessenvertretung beauftragen. Dadurch lassen sich nicht nur langwierige Auseinandersetzungen und Stress vermeiden, sondern Sie stellen zudem sicher, dass Ihre Ansprüche tatsächlich in Ihrem Sinne geltend gemacht werden. In diesem Zusammenhang dürfte die Tatsache, dass die entstehenden Anwaltsgebühren vom Schaden- ersatz erfasst und vom Unfallgegner zu erstatten sind, von besonderer Bedeutung sein.

Darüber hinaus berate ich Sie ebenso umfassend in Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten.