„Streithähne“ von Volker Kühn

Erbrecht

Wussten Sie, dass einem nicht unerheblichen Anteil der privat errichteten Testamente im Rechtsstreitfall die Unwirksamkeit droht, weil sie missverständlich oder fehlerhaft abgefasst sind?

Um sich Ärger und Nachteile im Erbfall zu ersparen, ist es unerlässlich, sich fachlich beraten zu lassen. Ich helfe Ihnen sowohl bei der Abfassung einer individuellen gerichtsfesten Nachlassregelung, als auch bei Streitigkeiten über das Erbe, den Pflichtteil, eine Teilungsanordnung, ein Vermächtnis und Ähnliches. Ihre Interessen vertrete ich gestützt auf langjährige Berufserfahrungen engagiert und gewissenhaft.

Notwendige Beurkundungen der in Ihrem Sinne erstellten Testamente, Erbverträge, Übertragungs- oder Schenkungsverträge erfolgen durch ein hier ansässiges Notariat, mit dem ich seit Jahren vertrauensvoll und erfolgreich zusammenarbeite.