Steuerberatung

Das deutsche Steuerrecht ist ein so umfassendes und spezielles wie reformbedürftiges Rechtsgebiet, dass ich es auf meiner Startseite – sich auf den ersten Blick vielleicht etwa burschikos anhörend – mit einem Dschungel, also einem Urwald, verglichen habe. Doch ich habe an dieser Stelle davon nichts zurückzunehmen und nichts zu beschönigen.

Bezeichnenderweise hatte der vor einiger Zeit propagierte Reformwunsch eines deutschlandweit bekannten Politikers, der das Steuerwesen so zu vereinfachen gedachte, dass Jedermann seine Steuererklärung letzten Endes in vollem Umfang auf einem Bierdeckel unterbringen können sollte, keine Verwirklichungschance. Ein frommer Wunsch, der sicherlich auch künftig unerfüllbar bleiben wird. Deshalb ist es nach wie vor unerlässlich und dies umso mehr, als ständige Neuerungen, Ergänzungen und Änderungen es erfordern, sich intensivst mit der Thematik zu befassen, um stets auf einem unbedingt notwendigen aktuellen Level zu sein. Ein unverhältnismäßiger, eigentlich unzumutbarer Aufwand für einen steuerlichen Laien. Mir ist es allerdings Anliegen und Verpflichtung zugleich, Sie auf diesem absoluten Niveau zu beraten und Ihren berechtigten Ansprüchen voll umfänglich zu entsprechen. Konkret gilt dies sowohl für die private Einkommensteuererklärung als auch im Falle einer Erbschaft, einer Schenkung oder bei der Gründung bzw. Führung eines Unternehmens.

Eine Vielzahl beachtenswerter Aspekte darf nicht vernachlässigt werden, um den optimalen Nutzen Ihrer steuerlichen Vorteile nicht zu gefährden. Gleich, ob es sich um Ihre Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder die Gewerbesteuer handelt. Seien Sie Nutznießer meines fachlichen Wissens- und Erfahrungsschatzes, mit dem ich Sie sicher und unbeirrt durch den angesprochenen Steuer-Dschungel (das angesprochene Steuer-Labyrinth) zu geleiten vermag. Und zwar jedenfalls ohne das bei einem „Selbstversuch“ nicht ausschließbare Risiko, auf der Strecke zu bleiben und Verluste und Einschränkungen zu erleiden. Schenken Sie keinen, auch nicht einen einzigen Steuer-Groschen her, der Ihnen rechtlich zusteht; dabei stehe ich verlässlich an Ihrer Seite.

Gern erstelle ich Ihre jährlichen Steuererklärungen zur

– Einkommensteuer

– Umsatzsteuer

– Gewerbesteuer

– Körperschaftsteuer

– Erbschaft- und Schenkungssteuer.

Ich kümmere mich auch um das Rechnungswesen Ihres Unternehmens, z. B.

– Finanzbuchhaltung

– Offene-Posten-Buchhaltung

– Betriebswirtschaftliche Auswertungen

– Betriebsvergleiche

– Kurzfristige Erfolgsrechnungen

– Anlagebuchhaltung

– Auswertung Ihrer erfassten Daten

– Beratung bei Ihrer Buchhaltung

Wenn Sie möchten, übernehme ich auch die Erstellung des Jahresabschlusses für Sie:

– Jahresabschluss für alle Rechtsformen

– Eröffnungs- und Sonderbilanzen

– Zwischenbilanzen

– Einnahme-Überschussrechnungen für Freiberufler und Kleinunternehmer

Apropos Selbstversuch: Sollte das Ergebnis eines in Eigeninitiative eingebrachten Steuerfalles nicht wie erwartet ausfallen, sähe ich bei entsprechender Beauftragung meinerseits kein Problem, den Fall unverzüglich zu übernehmen und folgerichtig die erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Hier stünde zunächst die Einleitung des befristeten Einspruchverfahrens im Vordergrund. Weiterhin können Sie selbstverständlich davon ausgehen, dass ich Sie im Dialog wie bei der Konfrontation mit der Finanzverwaltung nicht allein lasse und Sie auch vor den Finanzgerichten nach bestem Wissen und Gewissen vertrete.

Meine steuerliche Vertretung umfasst:

– Einspruchsverfahren

– Anträge

– Vertretung vor Finanzgerichten

– Betreuung und Teilnahme bei steuerlichen Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen

– Vertretung in Steuerstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten

– Prüfung von Steuerbescheiden aller Art

– Steuerliche Selbstanzeigen